Datum: 21. Dezember 2025 | Lesezeit: 10-12 Minuten | Autor: Manus AI für WohnWert24
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist die Grunderwerbsteuer?
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer? (Tabelle für alle Bundesländer)
- Berechnung der Grunderwerbsteuer: So wird''s gemacht
- Wer zahlt die Grunderwerbsteuer und wann ist sie fällig?
- Grunderwerbsteuer sparen: Legale Tipps und Tricks
- Ausnahmen: Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an?
- Fazit: Ein wichtiger Kostenfaktor beim Immobilienkauf
Beim Kauf einer Immobilie in Deutschland ist die Grunderwerbsteuer (GrESt) ein wesentlicher und unumgänglicher Teil der Kaufnebenkosten. Sie wird einmalig beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie fällig und kann je nach Bundesland einen erheblichen Betrag ausmachen. In diesem Ratgeber finden Sie alle wichtigen Informationen zur Grunderwerbsteuer 2025, eine aktuelle Tabelle mit den Steuersätzen aller Bundesländer und wertvolle Tipps, wie Sie legal Steuern sparen können.
1. Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer, die beim Kauf von inländischem Grundbesitz anfällt. Sie wird von den Bundesländern erhoben und ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Länder. Rechtsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Jeder, der in Deutschland ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung kauft, muss diese Steuer an das zuständige Finanzamt abführen.
2. Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer? (Tabelle für alle Bundesländer)
Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Seit 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. Die Spanne reicht aktuell von 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises. Niedersachsen, der Heimatmarkt von WohnWert24, liegt mit 5,0 % im Mittelfeld.
Grunderwerbsteuer-Tabelle 2025 für alle Bundesländer:
Quelle: Finanz-Tools.de, Stand: Dezember 2025 [1]
3. Berechnung der Grunderwerbsteuer: So wird''s gemacht
Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist in der Regel der notariell beurkundete Kaufpreis der Immobilie. Dieser wird mit dem jeweiligen Steuersatz des Bundeslandes multipliziert.
Formel:
Kaufpreis der Immobilie x Grunderwerbsteuersatz des Bundeslandes = Grunderwerbsteuer
Beispielrechnung für Hannover (Niedersachsen):
- Kaufpreis: 450.000 €
- Steuersatz in Niedersachsen: 5,0 %
- Berechnung: 450.000 € * 0,05 = 22.500 €
In diesem Beispiel beträgt allein die Grunderwerbsteuer 22.500 €. Hinzu kommen noch Notar- und Grundbuchkosten, die ebenfalls zu den Kaufnebenkosten zählen.
4. Wer zahlt die Grunderwerbsteuer und wann ist sie fällig?
Gesetzlich sind sowohl der Käufer als auch der Verkäufer Gesamtschuldner der Grunderwerbsteuer. In der Praxis wird im Notarvertrag jedoch fast immer vereinbart, dass der Käufer die Steuer allein trägt.
Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags schickt der Notar eine Abschrift an das zuständige Finanzamt. Dieses erlässt daraufhin den Grunderwerbsteuerbescheid, der in der Regel an den Käufer adressiert ist. Die Zahlungsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Erst nach vollständiger Zahlung stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese ist die Voraussetzung für die endgültige Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
5. Grunderwerbsteuer sparen: Legale Tipps und Tricks
Auch wenn die Grunderwerbsteuer ein großer Posten ist, gibt es legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren:
- Bewegliche Extras separat ausweisen: Gegenstände, die nicht fest mit der Immobilie verbunden sind (z.B. Einbauküche, Sauna, Markise, Gartenmöbel), können im Kaufvertrag separat mit einem realistischen Wert ausgewiesen werden. Auf diesen Teil des Kaufpreises fällt keine Grunderwerbsteuer an.
- Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen: Beim Kauf einer Eigentumswohnung wird oft ein Anteil an der Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft miterworben. Dieser Betrag kann ebenfalls aus dem Kaufpreis herausgerechnet werden, da er nicht zum Wert des Grundstücks zählt.
- Grundstück und Haus getrennt kaufen: Wenn Sie einen Neubau planen, können Sie unter bestimmten Umständen zuerst das Grundstück kaufen und erst später den Bauvertrag abschließen. Die Grunderwerbsteuer fällt dann nur auf den Kaufpreis des Grundstücks an. Aber Vorsicht: Das Finanzamt prüft hier sehr genau, ob ein sogenanntes "verbundenes Geschäft" vorliegt. [2]
6. Ausnahmen: Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an?
In bestimmten Fällen entfällt die Grunderwerbsteuer vollständig:
- Verkauf an Verwandte ersten Grades: Beim Verkauf an Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder oder Enkelkinder.
- Erbschaft und Schenkung: Hier fällt stattdessen die Erbschaft- oder Schenkungsteuer an.
- Bagatellgrenze: Bei einem Kaufpreis von unter 2.500 € wird keine Steuer erhoben.
7. Fazit: Ein wichtiger Kostenfaktor beim Immobilienkauf
Die Grunderwerbsteuer ist ein entscheidender Faktor in der Finanzierungsplanung jedes Immobilienkäufers. Ihre Höhe variiert je nach Bundesland erheblich und sollte von Anfang an in die Kalkulation der Kaufnebenkosten einbezogen werden. Durch eine geschickte Vertragsgestaltung lassen sich legale Einsparpotenziale nutzen. Eine frühzeitige und umfassende Beratung, beispielsweise durch Ihren Finanzierungsexperten bei WohnWert24, ist daher unerlässlich.
Referenzen:
[1] Finanz-Tools.de. (2025). Grunderwerbsteuer 2025 - alle Bundesländer in Deutschland. Abgerufen von https://www.finanz-tools.de/grunderwerbsteuer/bundeslaender-tabelle [2] immoverkauf24. (2025). Grunderwerbsteuer 2025: Höhe, Fälligkeit & Online-Rechner. Abgerufen von https://www.immoverkauf24.de/immobilienverkauf/immobilienverkauf-a-z/grunderwerbsteuer/
