Maklerprovision 2025: Alle Fakten zu Kosten & Berechnung

    Wer zahlt die Maklerprovision? Wie hoch ist sie wirklich? Alle Informationen zu Maklergebühren, gesetzlichen Regelungen und regionalen Unterschieden in Deutschland.

    Maklerprovision Rechner

    Berechnen Sie die Maklerkosten für Ihr Bundesland

    Wie hoch sind die Maklerkosten 2025?

    Die Maklerkosten beim Immobilienverkauf oder -kauf betragen in der Regel mehrere Tausend Euro. Die genaue Höhe hängt vom Bundesland und vom vereinbarten Provisionssatz ab.Wichtig: Die 50/50-Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer gilt nur für Einfamilienhäuser und Wohnungen. Bei Zweifamilienhäusern und Grundstücken zahlt meist nur der Käufer die Provision.

    5,95% - 7,14%
    Übliche Gesamtprovision
    50/50
    Aufteilung seit 2020
    Gesetzlich
    Geregelt seit 2020
    Verhandelbar
    Keine festen Sätze

    Was beeinflusst die Höhe der Maklerkosten?

    • • Art der Immobilie (Verkauf oder Vermietung)
    • • Standort und lokale Marktbedingungen
    • • Vereinbarung im Maklervertrag
    • • Aktuelle Marktlage und Angebot

    Maklerprovision nach Bundesländern 2025

    BundeslandGesamtVerkäuferKäufer
    Baden-Württemberg7.14%3.57%3.57%
    Bayern7.14%3.57%3.57%
    Berlin7.14%3.57%3.57%
    Brandenburg7.14%3.57%3.57%
    Bremen5.95%2.98%2.98%
    Hamburg6.25%3.125%3.125%
    Hessen5.95%2.98%2.98%
    Mecklenburg-Vorpommern5.95%2.38%3.57%
    Niedersachsen7.14%3.57%3.57%
    Nordrhein-Westfalen7.14%3.57%3.57%
    Rheinland-Pfalz7.14%3.57%3.57%
    Saarland7.14%3.57%3.57%
    Sachsen7.14%3.57%3.57%
    Sachsen-Anhalt7.14%3.57%3.57%
    Schleswig-Holstein7.14%3.57%3.57%
    Thüringen7.14%3.57%3.57%

    *Diese Provisionssätze sind üblich, können jedoch je nach Region und individueller Vereinbarung variieren.

    Wer zahlt die Maklerprovision?

    Verkäufer

    Als Verkäufer zahlen Sie mindestens 50% der Provision bei Einfamilienhäusern und Wohnungen. Diese Regelung gilt seit dem neuen Maklergesetz von 2020.

    Beispiel: Bei 7,14% Gesamtprovision zahlen Sie 3,57%

    Käufer

    Als Käufer übernehmen Sie höchstens 50% der Maklerkosten bei Einfamilienhäusern und Wohnungen. Bei Zweifamilienhäusern und Grundstücken zahlen Sie meist die gesamte Provision.

    Wichtig: 50/50-Regel gilt nur für Einfamilienhäuser und Wohnungen

    Besondere Regelungen

    Bei Mehrfamilienhäusern und Grundstücken greift das Gesetz nicht. Hier regelt der Maklervertrag die Kostenverteilung. Die Provision ist frei verhandelbar.

    Provision nach Immobilientyp

    Einfamilienhäuser & Wohnungen

    50/50 Aufteilung seit 2020

    Verkäufer und Käufer teilen sich die Provision zu gleichen Teilen. Gesetzlich geregelt durch das neue Maklergesetz.

    Innen- und Außenprovision

    Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen gibt es sowohl eine Innenprovision (für den Verkäufer) als auch eine Außenprovision (für den Käufer).

    3,57% + 3,57%
    Verkäufer + Käufer

    Zweifamilienhäuser & Grundstücke

    Meist nur Käufer zahlt

    Bei Zweifamilienhäusern und Grundstücken macht der Makler meist so, dass nur der Käufer die Provision zahlt.

    Frei verhandelbar

    Das neue Maklergesetz greift hier nicht. Die Kostenverteilung wird im Maklervertrag individuell geregelt.

    0% + 7,14%
    Verkäufer + Käufer

    Wichtiger Hinweis

    Die 50/50-Aufteilung gilt nur für Einfamilienhäuser und Wohnungen. Bei allen anderen Immobilientypen (Zweifamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeimmobilien) ist die Provision frei verhandelbar und wird meist vollständig vom Käufer getragen.

    Maklerprovision berechnen - Beispielrechnungen

    Kleinere Immobilie
    200.000,00 €

    Maklerprovision gesamt:14.280,00 €
    Anteil Verkäufer:7.140,00 €
    Anteil Käufer:7.140,00 €

    Notarkosten:3.000,00 €
    Grunderwerbsteuer:13.000,00 €
    Gesamtkosten Käufer:223.140,00 €

    Durchschnittspreis
    400.000,00 €

    Maklerprovision gesamt:28.560,00 €
    Anteil Verkäufer:14.280,00 €
    Anteil Käufer:14.280,00 €

    Notarkosten:6.000,00 €
    Grunderwerbsteuer:26.000,00 €
    Gesamtkosten Käufer:446.280,00 €

    Höherpreisige Immobilie
    600.000,00 €

    Maklerprovision gesamt:42.840,00 €
    Anteil Verkäufer:21.420,00 €
    Anteil Käufer:21.420,00 €

    Notarkosten:9.000,00 €
    Grunderwerbsteuer:39.000,00 €
    Gesamtkosten Käufer:669.420,00 €

    Diese Leistungen deckt die Maklerprovision ab

    Professionelle Immobilienbewertung

    Präzise Wertermittlung basierend auf Marktdaten und lokaler Expertise für optimale Preisfindung. Kostenlose Online-Bewertung verfügbar.

    Exposé-Erstellung & Vermarktung

    Professionelle Aufbereitung mit hochwertigen Fotos und Vermarktung auf allen relevanten Portalen

    Interessentenbetreuung

    Qualifizierung von Interessenten, Terminkoordination und professionelle Kommunikation

    Besichtigungsdurchführung

    Professionelle Präsentation der Immobilie mit Hervorhebung der Vorzüge und Beantwortung aller Fragen

    Preisverhandlungen

    Erfahrene Verhandlungsführung für optimale Verkaufspreise und faire Konditionen

    Rechtliche Absicherung

    Unterstützung bei Vertragsgestaltung, Notarterminen und allen rechtlichen Aspekten

    Ein professioneller Makler spart Zeit, vermeidet rechtliche Fehler und erzielt häufig einen besseren Verkaufspreis. Die Provision deckt auch laufende Kosten für Anzeigen, Software und Büro.

    Partnermakler werden

    Warum sich ein Makler lohnt

    Zeitersparnis

    Professionelle Abwicklung spart Ihnen wertvolle Zeit im komplexen Verkaufsprozess

    Bessere Verkaufspreise

    Erfahrene Makler erzielen durch professionelle Vermarktung oft höhere Preise

    Rechtssicherheit

    Vermeidung kostspieliger Fehler durch professionelle rechtliche Begleitung

    Lokale Marktkenntnis

    Tiefes Verständnis des lokalen Immobilienmarkts für optimale Positionierung

    Das neue Maklergesetz seit 2020

    Gilt für

    • • Wohnungen & Einfamilienhäuser (an Privatpersonen)
    • • Käufer ist Privatperson (Verbraucher)
    • • Notariell beurkundete Kaufverträge
    • • Verkauf ab 23. Dezember 2020

    Gilt nicht für

    • • Zwei- oder Mehrfamilienhäuser
    • • Gewerbliche Käufer
    • • Grundstücke ohne Bebauung
    • • Gewerbeimmobilien

    Wichtige Änderungen seit 2020:

    Vorher:

    Käufer zahlten oft die gesamte Provision, obwohl sie den Makler nicht beauftragt hatten.

    Jetzt (nur Einfamilienhäuser & Wohnungen):

    Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision jeweils zur Hälfte. Bei Zweifamilienhäusern und Grundstücken bleibt die alte Regelung bestehen.

    Häufig gestellte Fragen zur Maklerprovision

    Wie hoch ist die Maklerprovision 2025?

    Die Maklerprovision in Deutschland variiert je nach Bundesland zwischen 5,95% und 7,14% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Seit dem neuen Maklergesetz von 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision jeweils zur Hälfte. Bei WohnWert24 arbeiten wir mit transparenten Provisionsstrukturen und beraten Sie gerne zu den aktuellen Sätzen in Ihrer Region.

    Wer zahlt die Maklerprovision - Käufer oder Verkäufer?

    Seit Dezember 2020 regelt das neue Maklergesetz die Verteilung einheitlich: Bei Wohnimmobilien zahlen Käufer und Verkäufer jeweils mindestens 50% der Provision. Der Verkäufer muss zuerst zahlen, bevor der Makler den Käufer zur Zahlung auffordern darf. Diese Regelung gilt für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen an Privatpersonen.

    Wann wird die Maklerprovision fällig?

    Die Maklerprovision wird erst nach erfolgreichem Vertragsabschluss fällig. Voraussetzungen sind: gültiger Maklervertrag, aktive Vermittlungstätigkeit des Maklers, notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und nachweislicher Beitrag zur Vermittlung. Die Zahlung erfolgt meist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss.

    Ist die Maklerprovision verhandelbar?

    Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich frei verhandelbar, da es keine gesetzlich festgelegten Sätze gibt. Bei stark nachgefragten Immobilien können Verkäufer oft günstigere Konditionen aushandeln. Käufer haben bei schwer verkäuflichen Objekten bessere Verhandlungschancen. Die Provision sollte immer vor Vertragsabschluss transparent vereinbart werden.

    Kann man die Maklerprovision von der Steuer absetzen?

    Die steuerliche Absetzbarkeit hängt vom Verwendungszweck ab: Bei Kapitalanlagen und Vermietungsobjekten sind Maklerkosten als Werbungskosten absetzbar. Bei privater Eigennutzung können die Kosten nicht steuerlich geltend gemacht werden. Gewerbliche Käufer können die Provision als Betriebsausgabe absetzen. Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten.

    Welche Leistungen deckt die Maklerprovision ab?

    Die Maklerprovision umfasst umfangreiche Dienstleistungen: professionelle Immobilienbewertung (auch kostenlos online verfügbar), Exposé-Erstellung, Vermarktung auf allen relevanten Portalen, Interessentenbetreuung, Besichtigungsdurchführung, Preisverhandlungen, Bonitätsprüfung der Käufer, Vertragsunterstützung und Objektübergabe. Ein erfahrener Makler spart Zeit und erzielt oft bessere Verkaufspreise.

    Ihre Vorteile bei WohnWert24

    Erfahrene Makler

    Unsere WohnWert24-Partnermakler kennen den lokalen Immobilienmarkt und sind persönlich für Sie vor Ort.

    Kostenlose Bewertung

    Wir berechnen den Wert Ihrer Immobilie völlig kostenlos und unverbindlich mit modernsten Bewertungsverfahren.

    Volle Serviceleistung

    Ihr lokaler Makler steht Ihnen bei jedem Schritt zur Seite: von der Bewertung bis zur Schlüsselübergabe.

    Fragen zur Maklerprovision?

    Unsere Experten beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich zu allen Aspekten der Maklerprovision und des Immobilienverkaufs.

    Rechtlicher Hinweis:

    Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Artikel keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.

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