Der Grundbuchauszug ist eines der wichtigsten Dokumente beim Immobilienkauf und -verkauf. Er gibt Auskunft über die rechtlichen Verhältnisse einer Immobilie. Dieser Ratgeber erklärt, was im Grundbuchauszug steht, wie Sie ihn beantragen und was er kostet.
Was ist ein Grundbuchauszug?
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das von den Amtsgerichten geführt wird. Jedes Grundstück in Deutschland hat ein eigenes Grundbuchblatt. Der Grundbuchauszug ist eine Abschrift dieses Blattes und enthält alle wichtigen rechtlichen Informationen zu einem Grundstück oder einer Immobilie.
Was steht im Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug ist in mehrere Abschnitte (Abteilungen) gegliedert:
Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug?
Einen Grundbuchauszug können Sie beim zuständigen Grundbuchamt (Teil des Amtsgerichts) beantragen. Wichtig: Nicht jeder darf einen Grundbuchauszug einsehen. Sie benötigen ein berechtigtes Interesse. Dies haben in der Regel:
- Der Eigentümer der Immobilie
- Potenzielle Käufer mit einer Vollmacht des Eigentümers
- Banken, die die Immobilie finanzieren
- Notare
- Gerichte und Behörden
Der Antrag kann schriftlich per Post, Fax oder persönlich vor Ort gestellt werden. Einige Grundbuchämter bieten auch eine Online-Beantragung an.
FAQs zum Grundbuchauszug
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Die Kosten sind gesetzlich geregelt. Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter (amtlicher) Auszug kostet 20 Euro. Für den Immobilienverkauf wird in der Regel ein beglaubigter Auszug benötigt.
Wie lange dauert die Beantragung?
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Auslastung des Grundbuchamtes. In der Regel erhalten Sie den Auszug innerhalb von ein bis zwei Wochen per Post.
Wie alt darf der Grundbuchauszug beim Verkauf sein?
Für den Notartermin sollte der Grundbuchauszug nicht älter als drei Monate sein, um sicherzustellen, dass alle Angaben aktuell sind.
Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug her?
Zuständig ist immer das Grundbuchamt des Bezirks, in dem sich die Immobilie befindet. Alternativ können Sie auch einen Notar oder einen Online-Dienstleister mit der Beantragung beauftragen, was jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Dieser Artikel dient nur zur allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte lassen Sie sich von einem Notar oder Anwalt beraten.
