Der Energieausweis ist bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie Pflicht. Er gibt potenziellen Käufern oder Mietern Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Regelungen, die Kosten und die Neuerungen für 2025.
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes. Ähnlich wie bei Elektrogeräten gibt es Effizienzklassen von A+ (sehr gut) bis H (sehr schlecht). Er enthält allgemeine Angaben zum Gebäude, die Energiekennwerte und Modernisierungsempfehlungen.
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Ein gültiger Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung potenziellen Käufern oder Mietern vorgelegt werden. Bereits in der Immobilienanzeige müssen die wichtigsten Energiekennwerte angegeben werden.
Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
Wann ist welcher Ausweis Pflicht?
- Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die vor 1977 erbaut und nicht umfassend saniert wurden, ist der Bedarfsausweis Pflicht.
- In allen anderen Fällen haben Eigentümer die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
FAQs zum Energieausweis
Was kostet ein Energieausweis?
- Verbrauchsausweis: ca. 50 - 100 Euro
- Bedarfsausweis: ca. 300 - 500 Euro (aufwändiger in der Erstellung)
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist immer zehn Jahre gültig, unabhängig davon, ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt.
Was ändert sich 2025?
Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden die Anforderungen an die Energieeffizienz weiter verschärft. Ab 2025 müssen bei größeren Sanierungen die neuen, strengeren Standards eingehalten werden. Zudem wird die Bedeutung des Energieausweises weiter zunehmen, da die CO2-Bepreisung die Heizkosten für ineffiziente Gebäude weiter in die Höhe treiben wird. Eine Pflicht zum Austausch alter Heizungen und zur Sanierung von Gebäuden mit schlechten Effizienzklassen wird schrittweise eingeführt.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden. Dazu gehören Architekten, Ingenieure, Schornsteinfeger oder speziell geschulte Energieberater.
Dieser Artikel dient nur zur allgemeinen Information und stellt keine Energieberatung dar. Bitte lassen Sie sich von einem qualifizierten Energieberater beraten.
